Mittwoch, 29. November 2017

Zeugen verfolgen Wohnungseinbrecher

Quelle: https://treffpunkt-troisdorf.de/zeugen-verfolgen-wohnungseinbrecher/
Vom 29.11.2017
Einzelfall Nr. 104
Troisdorf (ots) – Bereits am letzten Freitag (24.11.2017) konnte die Polizei Rhein-Sieg aufgrund von Zeugenhinweisen einen mutmaßlichen Wohnungseinbrecher stellen und festnehmen. Gegen den 35-jährigen Troisdorfer wurde Haftbefehl erlassen. Zwei 17 und 67 Jahre alte Zeugen hatten gegen 15.45 Uhr den 35-Jährigen in der Bahnstraße in Troisdorf beobachtet, wie dieser sich mit einem Schraubendreher an dem Fenster eines Mehrfamilienhauses zu schaffen machte. Als die Zeugen den Tatverdächtigen ansprachen, ging dieser eilig in Richtung der Sieglarer Straße davon. Sie folgten dem mutmaßlichen Einbrecher und verständigten die Polizei. Im Hinterhof eines Hauses an der Sieglarer Straße konnte der Troisdorfer dann aufgrund der Zeugenhinweise hinter einer Mülltonne versteckt aufgegriffen werden. Er hatte zwei Schraubendreher und ein Brecheisen dabei. An dem Fenster in der Bahnstraße stellten die Beamten deutlich Aufbruchsspuren fest. Zu einem vollendeten Einbruch war es wegen der aufmerksamen Melder nicht gekommen. Der wegen Eigentumsdelikten polizeibekannte 35-Jährige wurde vorläufig festgenommen und musste mit zur Polizeiwache. Die Kripo nahm die weiteren Ermittlungen auf und konnte zusammen mit der Staatsanwaltschaft in Bonn eine richterliche Vorführung wegen des versuchten Wohnungseinbruchs erwirken. Seit dem 22.07.2017 ist der Wohnungseinbruch nach Beschluss der Bundesregierung und einer entsprechenden Änderung des Strafgesetzbuches ein Verbrechen und wird mit einer Haftstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Die zuständige Richterin folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und erließ Haftbefehl gegen den 35-Jährigen wegen des begangenen versuchten Verbrechenstatbestands. Der Haftbefehl wurde vorläufig nicht vollstreckt und der 35-jährige Täter durfte, falls er gerichtliche Auflagen beachtet, in Freiheit bleiben. Der Fall zeigt, dass die Gesetzesänderung greift und auch zur Anwendung kommt. Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte haben nun mehr Möglichkeiten strafprozessuale Maßnahmen zu ergreifen. Seien Sie in Ihrer Nachbarschaft aufmerksam und melden Sie Verdächtiges unter 110 der Polizei. (Bi)


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