Dienstag, 30. Juni 2020

Wieder eine Hetzjagd - Diesmal in Hildesheim

Einzelfall Nr. 169
Quelle: https://www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/Hildesheim-Jugendliche-demolieren-Autos-mit-Skateboards
Vom 16.6.2020

Hildesheim. Vier Jugendliche im Alter von 13 bis 16 Jahren haben in der Nacht zu Dienstag mehrere Autos mit einem Skateboard beschädigt und dabei einen Sachschaden von 10 000 Euro verursacht. Ein Zeuge habe in der Nacht dumpfe Schlaggeräusche gehört, woraufhin er die Polizei alarmiert habe und den Jugendlichen gefolgt sei, teilte die Polizei am Dienstagmorgen mit.
Bei Eintreffen der Beamten seien die jugendlichen Täter nach einem kurzen Fluchtversuch gestellt worden. Nach Angaben der Polizei wurden zunächst zwölf beschädigte Autos festgestellt.

Du würdest der Polizei solche Täter auch gerne mal ans Messer liefern?
Du willst, dass die Täter fünf Minuten nach der Tat von der Polizei umstellt und festgenommen werden?
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Montag, 29. Juni 2020

Nach Krawall-Wochenende: Polizei Stuttgart will Bürgern erlauben, sich zu bewaffnen

Die Polizei Stuttgart fährt im Kampf gegen Alltagskriminalität schwere Geschütze auf. Laut Polizeipräsident Frank Lutz soll nun sogar die Bevölkerung bewaffnet werden. „Jeder Bürger muss das Recht haben, überall ein geladenes Smartphone mit sich herum zu tragen, mit dem er jederzeit kostenlos eine Notrufnummer (z.B. 110) wählen kann, um mit der nächsten Polizeizentrale in Verbindung treten zu können“, so Lutz. Die Idee dahinter ist gut gemeint, aber hochkomplex: Wer unbeteiligter Zeuge einer Straftat wird, soll mit einem Smartphone die Notrufnummer wählen und die Täter, wenn sie flüchten, solange unauffällig verfolgen und dabei durchgehend den Standort der Täter an die Polizeizentrale weitergeben, bis die mobilen Polizeieinheiten (sogenannte „Streifenwagen“) vor Ort eintreffen und den oder die Täter dann direkt festnehmen können. Frank Lutz verspricht sich davon eine massive Senkung von Ermittlungskosten, da den Strafverfolgungsbehörden eine wochenlange Ermittlungsarbeit einer 50-Mann-Sonderkommission (nur um die Namen der Täter herauszufinden) erspart bliebe. Der Verdächtige, der am vorletzten Wochenende einem am Boden liegenden Studenten mit voller Wucht gegen den Kopf getreten und sich danach einfach vom Tatort entfernt hatte, hätte sofort festgenommen werden können, wenn unbeteiligte Zeugen mit einem Smartphone bewaffnet gewesen wären.
Zustimmung bekommt Lutz von ganz ungewohnter Seite, nämlich der deutschen Ärztekammer. Deren Präsident Klaus Reinhardt erklärt: „Natürlich lehnen wir die Bewaffnung von Bürgern ab. Aber eine solche Waffe in Händen von Otto-Normal-Bürgern könnte dazu führen, dass man auch in medizinischen Notfällen schnell einen Arzt verständigen könnte. Sieht man einen fremden Mann ohnmächtig am Boden einer Bankfiliale, so könnte man schnell professionelle Hilfe organisieren und vielleicht sogar Leben retten!“ Angeblich sei es vor einigen Jahren vorgekommen, dass ein hilfloser Mann in einer Essener Bankfiliale verstarb, weil wegen der damals zu strengen Waffengesetze kein Kunde ein geladenes Smartphone bei sich trug, mit dem er einen Notarzt hätte verständigen können.
Kritisch betrachtet wird die Idee jedoch vom Verband der Berufskriminellen (VBK) in Deutschland. Deren Vorsitzender, Peter Dieb, stellt klar: „Bisher hatten unsere Leute immer das Glück, dass bei jeder ihrer Straftat zwar unzählige unbeteiligte Zeugen außenherum standen, aber niemand dieser Zeugen ein sogenanntes Smartphone bei sich trug, mit dem er die Polizei rufen konnte. Somit konnten unsere Mandanten immer unerkannt flüchten. Ich will mir gar nicht ausmalen, wie schrecklich es nun für Kriminelle wird, wenn jeder Bürger in Deutschland solch eine Höllenmaschine in seiner Tasche herumtragen darf. Natürlich haben wir nichts gegen polizeiliche Ermittlungen. Aber muss das wirklich sein, dass jeder Bürger sich bis an die Zähne mit einem Smartphone bewaffnet und einem flüchtenden Täter dann noch unauffällig hinterherläuft, während er mit der Polizei telefoniert? Der schlimmste Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant! Jeder Zeuge kann doch schon heute nach einer Straftat zu einer beliebigen Polizeiwache gehen und dort sagen, dass er eine bestimmte Person als Täter wiedererkenne. Wir vom VBK sorgen dann schon dafür, dass dieser Verdächtige nicht nur das Ich-War-Den-Ganzen-Abend-Bei-Meiner-Mama-Alibi bekommt, sondern dass der Zeuge auch durch Hausbesuche unserer Leute von seiner Meinung Abstand nimmt und sich vor Gericht eben doch nicht so sicher ist, dass der Beschuldigte auch der Täter war. Sie sehen: Wir haben in Deutschland bereits ausreichende Gesetze zur Strafverfolgung! Eine Bewaffnung der Bevölkerung mit Smartphones lehnen wir entschieden ab.“
Positiv dagegen betrachten unschuldige Gefängnisinsassen die Idee des Polizeipräsidenten, da somit viel Leid verhindert werden könnte. Stefan M. z.B. sagt: „Hätte schon damals jemand ein Smartphone gehabt und diese Methode angewandt, so hätte ich nicht eineinhalb Jahre unschuldig im Knast sitzen müssen“.
Letztendlich weiß noch niemand genau, wie sich die Situation entwickeln wird. Der VBK hat schon einmal vorgesorgt: Man werde - getarnt als AfD-nahe, deutsche Patrioten -  über soziale Medien die Behauptung verbreiten, dass eine Ermittlung von tatsächlichen Tätern nichts bringe, da diese in Deutschland ja sowieso keine Strafen zu erwarten hätten. Gleichzeitig werde man dafür sorgen, dass kein Bürger Stuttgarts erfahre, dass er in Zukunft mit seinem Smartphone kostenlos 110 wählen und flüchtende Täter gleichzeitig verfolgen dürfe. Die sogenannten Smartphones sollen mit zusätzlichen Funktionen ausgestattet werden (Kamera zum Gaffen, Pokeman-Go-Spiele, etc.), welche etwaige Zeugen mit anderen Unterhaltungsprogrammen ablenken. In der Sendung „Aktenzeichen XY“, welche vom VBK gesponsert wird, würden auch in Zukunft nur Menschen für den Zivilcourage-Preis vorgeschlagen werden, die leichtsinnig Täter auf ihr Fehlverhalten ansprechen. Jedoch solle niemals ein Zeuge, der den flüchtenden Tätern unauffällig hinterherläuft und dabei die Polizei ruft, in dieser Sendung auftreten. Des Weiteren werde auch keiner der im dem Studio auftretenden Kriminalkommissare erwähnen dürfen, dass ein Zeuge einer Straftat mit dem neu erfundenen Smartphone direkt 110 wählen darf.
Sollten all diese Maßnahmen nichts bringen, bleibt dem Verband der Berufskriminellen noch der Weg vor das Bundesverfassungsgericht. Dieb stellt klar: „Paragraph 1 des Grundgesetzes sagt eindeutig aus, dass jeder Täter in Deutschland das Recht hat, nach seiner Tat unerkannt zu flüchten. Dass dieses Recht nicht mehr gewährleistet wird, wenn jeder Bürger ein Smartphone mit sich herumträgt, liegt auf der Hand. Wir rechnen uns vor Gericht gute Chancen aus!“

Hinweis: Hierbei handelt es sich um einen Satire-Artikel. Du würdest trotzdem der Polizei solche Täter gerne mal ans Messer liefern?
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Freitag, 26. Juni 2020

Event-Manager: "Die Polizei hat hier nichts zu sagen!"

Einzelfall Nr. 168
Quelle: https://www.supertipp-online.de/2020/05/13/mann-mit-totenkopf-maske-ueberfaellt-tankstelle-festnahme/
Vom 13.5.2020

Velbert. Am Dienstagabend ist eine Tankstelle an der Rheinlandstraße überfallen worden. Das berichtet die Polizei.
Die Tat ereignete sich laut Polizei gegen 22.30 Uhr am Dienstag. Zu dieser Zeit betrat ein mit einer Totenkopf-Maske maskierter Mann den Verkaufsraum einer Tankstelle an der Rheinlandstraße. Er ging zum Verkaufstresen, wo sich zu diesem Zeitpunkt zwei Mitarbeiterinnen der Tankstelle – sie waren 26 und 45 Jahre alt – aufhielten.

Ohne Vorwarnung schlug der Maskierte der 26-Jährigen mit einem metallenen Fleischklopfer ins Gesicht, woraufhin die Frau zu Boden stürzte. Sie wurde bei dem Angriff leicht verletzt. Die andere Mitarbeiterin bedrohte der Täter anschließend mit einem Messer und forderte sie auf, die Kasse zu öffnen.
Nachdem die 45-Jährige der Aufforderung nachkam, verstaute der Täter das Geld aus der Kasse in einer Tasche und flüchtete. Dabei fiel er einem 21-jährigen Velberter auf, der sich zufällig an der Tankstelle aufgehalten hatte. Als kurz darauf die 45-Jährige aus dem Verkaufsraum nach draußen rannte und dem Zeugen mitteilte, was gerade passiert war, rief dieser sofort die Polizei und verfolgte den zu Fuß flüchtenden Täter.
Dabei gab der 21-Jährige der Leitstelle der Polizei fortlaufend den Standort des flüchtenden Täters durch, sodass die Polizeibeamten den Mann wenig später an der Mettmanner Straße antreffen und unter Vorhalt ihrer Dienstwaffen festnehmen konnten.
Bei seiner Durchsuchung stellten die Beamten in einem Rucksack sowohl den Fleischklopfer, als auch zwei Küchenmesser sowie das entwendete Bargeld aus der Tankstelle (rund 150 Euro) sicher. Zudem fanden die Polizisten auch die Totenkopf-Maske in dem Rucksack.

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Sonntag, 21. Juni 2020

Sie wollten sich bei Indymdedia anonym bekennen - doch dann kam ein Zeuge dazwischen!

Einzelfall Nr. 167
Quelle: https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/pressemitteilung.948395.php
Vom 20.6.2020

In der vergangenen Nacht wurden eine Frau und ein Mann beim Kleben von Plakaten in Oberschöneweide festgenommen. Ein Zeuge alarmierte gegen 23.15 Uhr die Polizei in die Edisonstraße, nachdem er die Frau und ihren Begleiter dabei beobachtet hatte, wie diese Plakate unter anderem mit Bildern von Polizeikräften und Politikern an Stromkästen und Zäunen mit Kleister angebracht hatten. Polizistinnen und Polizisten nahmen kurz darauf die beiden fest. Bereits geklebte und weitere mitgeführte Plakate, ein Eimer mit Kleber und eine Tapezierbürste wurden beschlagnahmt. Während die Personalien der 33 Jahre alten Frau am Ort festgestellt wurde, kam der 29-jährige mutmaßliche Mittäter zur erkennungsdienstlichen Behandlung in ein Polizeigewahrsam. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die Tatverdächtigen entlassen. Neben den Strafanzeigen wegen des Verdachts der Sachbeschädigung und des Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz fertigten die Polizeikräfte eine Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen des Fehlens der Impressen. Die Ermittlungen hat der Polizeiliche Staatsschutz beim Landeskriminalamt Berlin übernommen.

Du würdest der Polizei solche Täter auch gerne mal ans Messer liefern?
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