Montag, 29. Juni 2020

Nach Krawall-Wochenende: Polizei Stuttgart will Bürgern erlauben, sich zu bewaffnen

Die Polizei Stuttgart fährt im Kampf gegen Alltagskriminalität schwere Geschütze auf. Laut Polizeipräsident Frank Lutz soll nun sogar die Bevölkerung bewaffnet werden. „Jeder Bürger muss das Recht haben, überall ein geladenes Smartphone mit sich herum zu tragen, mit dem er jederzeit kostenlos eine Notrufnummer (z.B. 110) wählen kann, um mit der nächsten Polizeizentrale in Verbindung treten zu können“, so Lutz. Die Idee dahinter ist gut gemeint, aber hochkomplex: Wer unbeteiligter Zeuge einer Straftat wird, soll mit einem Smartphone die Notrufnummer wählen und die Täter, wenn sie flüchten, solange unauffällig verfolgen und dabei durchgehend den Standort der Täter an die Polizeizentrale weitergeben, bis die mobilen Polizeieinheiten (sogenannte „Streifenwagen“) vor Ort eintreffen und den oder die Täter dann direkt festnehmen können. Frank Lutz verspricht sich davon eine massive Senkung von Ermittlungskosten, da den Strafverfolgungsbehörden eine wochenlange Ermittlungsarbeit einer 50-Mann-Sonderkommission (nur um die Namen der Täter herauszufinden) erspart bliebe. Der Verdächtige, der am vorletzten Wochenende einem am Boden liegenden Studenten mit voller Wucht gegen den Kopf getreten und sich danach einfach vom Tatort entfernt hatte, hätte sofort festgenommen werden können, wenn unbeteiligte Zeugen mit einem Smartphone bewaffnet gewesen wären.
Zustimmung bekommt Lutz von ganz ungewohnter Seite, nämlich der deutschen Ärztekammer. Deren Präsident Klaus Reinhardt erklärt: „Natürlich lehnen wir die Bewaffnung von Bürgern ab. Aber eine solche Waffe in Händen von Otto-Normal-Bürgern könnte dazu führen, dass man auch in medizinischen Notfällen schnell einen Arzt verständigen könnte. Sieht man einen fremden Mann ohnmächtig am Boden einer Bankfiliale, so könnte man schnell professionelle Hilfe organisieren und vielleicht sogar Leben retten!“ Angeblich sei es vor einigen Jahren vorgekommen, dass ein hilfloser Mann in einer Essener Bankfiliale verstarb, weil wegen der damals zu strengen Waffengesetze kein Kunde ein geladenes Smartphone bei sich trug, mit dem er einen Notarzt hätte verständigen können.
Kritisch betrachtet wird die Idee jedoch vom Verband der Berufskriminellen (VBK) in Deutschland. Deren Vorsitzender, Peter Dieb, stellt klar: „Bisher hatten unsere Leute immer das Glück, dass bei jeder ihrer Straftat zwar unzählige unbeteiligte Zeugen außenherum standen, aber niemand dieser Zeugen ein sogenanntes Smartphone bei sich trug, mit dem er die Polizei rufen konnte. Somit konnten unsere Mandanten immer unerkannt flüchten. Ich will mir gar nicht ausmalen, wie schrecklich es nun für Kriminelle wird, wenn jeder Bürger in Deutschland solch eine Höllenmaschine in seiner Tasche herumtragen darf. Natürlich haben wir nichts gegen polizeiliche Ermittlungen. Aber muss das wirklich sein, dass jeder Bürger sich bis an die Zähne mit einem Smartphone bewaffnet und einem flüchtenden Täter dann noch unauffällig hinterherläuft, während er mit der Polizei telefoniert? Der schlimmste Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant! Jeder Zeuge kann doch schon heute nach einer Straftat zu einer beliebigen Polizeiwache gehen und dort sagen, dass er eine bestimmte Person als Täter wiedererkenne. Wir vom VBK sorgen dann schon dafür, dass dieser Verdächtige nicht nur das Ich-War-Den-Ganzen-Abend-Bei-Meiner-Mama-Alibi bekommt, sondern dass der Zeuge auch durch Hausbesuche unserer Leute von seiner Meinung Abstand nimmt und sich vor Gericht eben doch nicht so sicher ist, dass der Beschuldigte auch der Täter war. Sie sehen: Wir haben in Deutschland bereits ausreichende Gesetze zur Strafverfolgung! Eine Bewaffnung der Bevölkerung mit Smartphones lehnen wir entschieden ab.“
Positiv dagegen betrachten unschuldige Gefängnisinsassen die Idee des Polizeipräsidenten, da somit viel Leid verhindert werden könnte. Stefan M. z.B. sagt: „Hätte schon damals jemand ein Smartphone gehabt und diese Methode angewandt, so hätte ich nicht eineinhalb Jahre unschuldig im Knast sitzen müssen“.
Letztendlich weiß noch niemand genau, wie sich die Situation entwickeln wird. Der VBK hat schon einmal vorgesorgt: Man werde - getarnt als AfD-nahe, deutsche Patrioten -  über soziale Medien die Behauptung verbreiten, dass eine Ermittlung von tatsächlichen Tätern nichts bringe, da diese in Deutschland ja sowieso keine Strafen zu erwarten hätten. Gleichzeitig werde man dafür sorgen, dass kein Bürger Stuttgarts erfahre, dass er in Zukunft mit seinem Smartphone kostenlos 110 wählen und flüchtende Täter gleichzeitig verfolgen dürfe. Die sogenannten Smartphones sollen mit zusätzlichen Funktionen ausgestattet werden (Kamera zum Gaffen, Pokeman-Go-Spiele, etc.), welche etwaige Zeugen mit anderen Unterhaltungsprogrammen ablenken. In der Sendung „Aktenzeichen XY“, welche vom VBK gesponsert wird, würden auch in Zukunft nur Menschen für den Zivilcourage-Preis vorgeschlagen werden, die leichtsinnig Täter auf ihr Fehlverhalten ansprechen. Jedoch solle niemals ein Zeuge, der den flüchtenden Tätern unauffällig hinterherläuft und dabei die Polizei ruft, in dieser Sendung auftreten. Des Weiteren werde auch keiner der im dem Studio auftretenden Kriminalkommissare erwähnen dürfen, dass ein Zeuge einer Straftat mit dem neu erfundenen Smartphone direkt 110 wählen darf.
Sollten all diese Maßnahmen nichts bringen, bleibt dem Verband der Berufskriminellen noch der Weg vor das Bundesverfassungsgericht. Dieb stellt klar: „Paragraph 1 des Grundgesetzes sagt eindeutig aus, dass jeder Täter in Deutschland das Recht hat, nach seiner Tat unerkannt zu flüchten. Dass dieses Recht nicht mehr gewährleistet wird, wenn jeder Bürger ein Smartphone mit sich herumträgt, liegt auf der Hand. Wir rechnen uns vor Gericht gute Chancen aus!“

Hinweis: Hierbei handelt es sich um einen Satire-Artikel. Du würdest trotzdem der Polizei solche Täter gerne mal ans Messer liefern?
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