Freitag, 8. Juli 2022

Antifa-Geschäftsführer wählt wegen Tierquälerei direkt 110 - Täter*in geschnappt!

Quelle: https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/saarbruecken/hunderte-autos-in-saarbruecken-zerkratzt-polizei-schnappt-den-taeter_aid-68509347

Vom 25.4.2022

Einzelfall Nr. 194






Quelle dieses Propagandabildes: https://www.duda.news/tier-abc/taube/

Klarer Verstoß gegen Paragraph 1 der Verbrecherrechte, wonach jeder Täter in Deutschland nach einer Straftat unerkannt flüchten darf und die Polizei erst verständigt werden darf, wenn der Täter über alle Berge ist.

Am Samstag, 23. April 2022 meldete ein Zeuge der Polizeiinspektion Saarbrücken-Stadt gegen 6.30 Uhr über den Notruf, dass eine männliche Person einen geparkten PKW in der Richard-Wagner-Straße in Saarbrücken zerkratzt. Der Täter sei zunächst zu Fuß geflohen und habe die Flucht dann mit einem Auto fortgesetzt. Der Zeuge folgte dem Täter und konnte der Polizei dadurch aktuelle Standortmeldungen durchgeben. Das flüchtende Fahrzeug wurde im Anschluss durch die eingesetzten Polizeikräfte der Polizei Saarbrücken-Stadt nach kurzer Fahrt angehalten.

Durch Ermittlungen konnte festgestellt werden, dass der 55-jährige Saarbrücker verdächtigt wird, in den letzten eineinhalb Jahren hunderte ähnliche Taten im Innenstadtbereich begangen zu haben.

Die Erkenntnisse der Polizei belaufen sich bislang darauf, dass der Täter hierbei einen spitzen Gegenstand benutzte und die geparkten Fahrzeuge entlang der Fahrer- beziehungsweise Beifahrerseite beschädigte. Die Ermittlungen dauern jedoch noch an.


Du willst, dass die Täter fünf Minuten nach der Tat von der Polizei umstellt und festgenommen werden?
Hier findest du eine kostenlose Anleitung, die an Hand eines realen Berichts zeigt, wie einfach das ist und was du dabei beachten musst.


Mittwoch, 6. Juli 2022

So eine Gemeinheit: UNBETEILIGTER (!!!!!!!) ruft nach Raubüberfall 110, anstatt den Täter zu fotografieren!

Quelle: http://www.wiesbadenaktuell.de/startseite/news-detail-view/article/jugendlicher-bedroht-und-beraubt.html

Vom 3.7.2022

Einzelfall Nr. 193


Bild ebenfalls von oben angegebener Quelle.

Klarer Verstoß gegen Paragraph 1 der Verbrecherrechte, wonach jeder Täter in Deutschland nach einer Straftat unerkannt flüchten darf und die Polizei erst verständigt werden darf, wenn der Täter über alle Berge ist.

Ein 15 Jahre alter Wiesbadener lief am Samstagabend die Friedrich-Ebert-Allee entlang. Plötzlich tauchte ein Jugendlicher auf und forderte seinen Rucksack. Das Opfer verweigerte dies zunächst. Wenn er ihm den Rucksack nicht aushändigen würde, dann würde er ihn zusammenschlagen, so die anschließende Drohung des jungen Räubers.

Daraufhin gab der 15-Jährige dem Täter den Rucksack. Mit seiner Beute rannte er in Richtung Bahnhof davon. Ein Zeuge wurde auf die Szene aufmerksam und hängte sich an die Fersen des Räubers. Während der Flucht wählt er die 110 und lotste die Polizei zu dem Täter.

Die Beamt:innen konnten so den 14-jährigen Räuber festnehmen. Das Diebesgut konnte dem Geschädigten somit schnell wieder ausgehändigt werden.

Der junge Wiesbadner wurde nach den polizeilichen Maßnahmen seinen Erziehungsberechtigten übergeben. Ihn erwartet nun ein entsprechendes Strafverfahren. 

Du würdest der Polizei solche Täter auch gerne mal ans Messer liefern? Du willst, dass die Täter fünf Minuten nach der Tat von der Polizei umstellt und festgenommen werden? Du würdest der Polizei solche Täter auch gerne mal ans Messer liefern?

Du willst, dass die Täter fünf Minuten nach der Tat von der Polizei umstellt und festgenommen werden?
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