Mittwoch, 6. Juli 2022

So eine Gemeinheit: UNBETEILIGTER (!!!!!!!) ruft nach Raubüberfall 110, anstatt den Täter zu fotografieren!

Quelle: http://www.wiesbadenaktuell.de/startseite/news-detail-view/article/jugendlicher-bedroht-und-beraubt.html

Vom 3.7.2022

Einzelfall Nr. 193


Bild ebenfalls von oben angegebener Quelle.

Klarer Verstoß gegen Paragraph 1 der Verbrecherrechte, wonach jeder Täter in Deutschland nach einer Straftat unerkannt flüchten darf und die Polizei erst verständigt werden darf, wenn der Täter über alle Berge ist.

Ein 15 Jahre alter Wiesbadener lief am Samstagabend die Friedrich-Ebert-Allee entlang. Plötzlich tauchte ein Jugendlicher auf und forderte seinen Rucksack. Das Opfer verweigerte dies zunächst. Wenn er ihm den Rucksack nicht aushändigen würde, dann würde er ihn zusammenschlagen, so die anschließende Drohung des jungen Räubers.

Daraufhin gab der 15-Jährige dem Täter den Rucksack. Mit seiner Beute rannte er in Richtung Bahnhof davon. Ein Zeuge wurde auf die Szene aufmerksam und hängte sich an die Fersen des Räubers. Während der Flucht wählt er die 110 und lotste die Polizei zu dem Täter.

Die Beamt:innen konnten so den 14-jährigen Räuber festnehmen. Das Diebesgut konnte dem Geschädigten somit schnell wieder ausgehändigt werden.

Der junge Wiesbadner wurde nach den polizeilichen Maßnahmen seinen Erziehungsberechtigten übergeben. Ihn erwartet nun ein entsprechendes Strafverfahren. 

Du würdest der Polizei solche Täter auch gerne mal ans Messer liefern? Du willst, dass die Täter fünf Minuten nach der Tat von der Polizei umstellt und festgenommen werden? Du würdest der Polizei solche Täter auch gerne mal ans Messer liefern?

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