Freitag, 21. Juli 2017

Häufig gestellte Fragen - Was für ein Ausredentyp bist du?

Liebe Leser,
Viele Menschen verstehen den Begriff "Effektive Kriminalitätsbekämpfung" falsch. Sie verwechseln ihn ungewollt mit "Zivilcourage" oder versuchen absichtlich, Darstellungen der Vorgehensweise zu verdrehen, um die Effektive Kriminalitätsbekämpfung als etwas Sinnloses oder gar Schlechtes darzustellen. Vor allem Menschen, die viel vor dem PC sitzen und sich von dort aus über alles aufregen, aber im realen Leben einfach zu faul sind, einmal den Hintern zu bewegen oder die Ärmel hochzukrempeln, bringen oft die verrücktesten Ausreden, warum sie als Zeugen nicht eingreifen würden. Der Argumentation "Wenn ich als Zeuge eine Straftat mitbekomme, dann wähle ich 110 und verfolge die Täter während des Telefonats unauffällig so lange, bis die Polizei eintrifft und die flüchtenden Täter festnehmen kann", werden dann häufig verschiedene Gründe entgegengesetzt, warum man sich selber als Zeuge so nicht verhalten würde. Die häufigsten Gründe habe ich hier aufgezählt und meine eigene Sichtweise dazu dargelegt.

Ausrede 1: „Ich greife nicht ein, wenn andere Menschen Opfer von Straftaten werden, sondern lasse die Täter unerkannt flüchten. Denn wenn ich Zivilcourage zeige, bin ich entweder körperlich schwächer als die Täter und weder selber verprügelt, oder ich bin körperlich stärker als die Täter und habe danach eine Anzeige wegen Körperverletzung am Hals.“

Sei einmal ganz ehrlich: Sagst du das, weil du der festen Überzeugung bist, das dies so richtig ist, oder suchst du nur nach einer Ausrede, warum du nicht eingreifst? Am 3.Oktober 2016 brach ein Kunde in einer Bankfiliale in Essen zusammen. Mehrere andere Kunden sahen den Mann am Boden liegen, stiegen über ihn hinüber, aber keiner wählte den Notruf. Warum? Hatten diese Kunden etwa Angst, verprügelt zu werden? Oder hatten sie Angst, eine Anzeige zu bekommen? Keine Sorge: Sie haben eine Anzeige bekommen – wegen unterlassener Hilfeleistung.

Wer so argumentiert: „Wenn ich Zivilcourage zeige, bin ich entweder körperlich schwächer als Täter und weder selber verprügelt oder ich bin körperlich stärker als die Täter und habe danach eine Anzeige wegen Körperverletzung am Hals. Schluss, Aus, Fertig! Und deshalb helfe ich nicht!“, der möchte überhaupt nicht helfen. Wer wirklich helfen möchte, würde sich überlegen, ob es vielleicht eine andere Möglichkeit gäbe, einzugreifen, ohne Gefahr zu laufen, Schaden davonzutragen. Es gibt eine Möglichkeit: Effektive Kriminalitätsbekämpfung statt Zivilcourage! Auch wenn die Täter größer, stärker, intelligenter und besser bewaffnet sind – wenn du diese Methode anwendest, haben sie keine Chance gegen dich.

Ausrede 2: „Aber es ist doch wahnsinnig gefährlich, den flüchtenden Tätern hinterherzulaufen! Die Polizei rät doch immer, dass man sich Fluchtrichtung und Aussehen der Täter merken soll, sich als Zeuge zur Verfügung stellen soll und vor Gericht aussagen soll, wenn man die Täter wiedererkennt.“   

Richtig. Das rät die Polizei – offiziell, weil sie wegen politischer Korrektheit nichts anderes raten darf. Die Wahrheit lautet: Diese offiziell geforderte Verhaltensweise ist viel gefährlicher, als die von mir propagierte Eingreifweise. Warum? Betrachten wir ein typisches Beispiel: Herr A wird von Herrn B zusammengeschlagen und stirbt wenig später an seinen Verletzungen. Obwohl Herr A nicht alleine unterwegs war, kann Herr B natürlich unerkannt flüchten. Herr C, der beste Freund von Herrn A, hat alles gesehen. Nachdem Herr B unerkannt geflüchtet ist, ruft Herr C die Polizei. Die Polizei leitet sofort eine Nahbereichsfahndung ein, natürlich ohne Erfolg. Herr C geht daraufhin in Facebook und sucht nach irgendwelchen Gangs in D-Stadt, wo die Tat stattgefunden hat. Er findet eine Person, einen Herrn E. Er sieht dessen Profilbild und denkt sich: „Das war Herr B! Ich erkenne ihn wieder!“ Er meldet seinen Verdacht der Polizei. Die Polizei macht Herrn E ausfindig und befragt ihn zu den Vorwürfen. Herr E antwortet: „Ich war das nicht. Ich kann gar nicht der Täter sein! Und wissen Sie auch, warum ich gar nicht der Täter gewesen sein kann? Weil ich den ganzen Tag über, an dem die Tat geschehen war, gar nicht in D-Stadt gewesen bin. Ich war in F-Stadt, eine Million Kilometer entfernt, bei meine Mama, Frau G. Fragen Sie meine Mama, Frau G! Die kann Ihnen bestätigen, dass ich den ganzen Abend bei ihr gewesen bin!“ Frau G bestätigt daraufhin der Polizei, dass Herr B den ganzen Tag über bei ihr gewesen war. Vor Gericht ist nun entscheidend: Bleibt Herr B bei der Meinung, in Herrn E den Täter, also Herrn B wiederzuerkennen? Oder ist er sich doch nicht so sicher? Von dieser Aussage hängt nämlich maßgebend ab, ob Herr E vom Gericht verurteilt wird. Herr E, der möglicherweise gleichzeitig Herr A ist, weiß das natürlich. Er kann Herrn C seine Schlägertrupps auf den Hals hetzen, damit diese ihn einschüchtern: „Sag der Polizei, dass Herr E nicht der Täter war! Tust du das nicht, dann passiert dir dies, das oder jenes…“ Möglicherweise lässt sich Herr C einschüchtern und ändert seine Meinung vor Gericht. Oder, um es kurz zusammenzufassen: Bei der von der Polizei offiziell geforderten Vorgehensweise hängt es am Ende davon ab, ob man den Mut hat, vor Gericht auszusagen, dass der Angeklagte der Täter ist. Und der Verteidiger des Beschuldigten wird alles tun, um dem Zeugen das Wort im Mund herumzudrehen und ihn so zu manipulieren, dass er sich am Ende selber nicht mehr sicher ist, ob den Angeklagten wiederzuerkennen. Bei der von mir propagierten Methode wird kein Anwalt bei Gericht fragen, ob man den Täter wieder erkennt, denn seine Tat ist schon so gut wie erwiesen. Gut, wenn der Täter keine Beute bei sich trägt (wenn es sich bei der Tat z.B. um eine Schlägerei handelte), ist es ein bisschen schwieriger. Aber wenn Herr A wenige Minuten nach der Tat wenige Meter vom Tatort entfernt festgenommen wird, dann wird er dem Richter mit Sicherheit nicht erzählen können: „Ich war das nicht. Ich kann das gar nicht gewesen sein! Und wissen Sie auch, warum ich gar nicht der Täter gewesen sein kann? Weil ich den ganzen Tag über, an dem die Tat geschehen war, gar nicht am Tatort gewesen bin. Ich war woanders, eine Million Kilometer entfernt, bei meiner Mama. Fragen Sie meine Mama! Die kann Ihnen bestätigen, dass ich den ganzen Abend bei ihr gewesen bin!“ Ganz nebenbei: Die von mir propagierte Vorgehensweise beschleunigt auch ein Gerichtsverfahren und erspart dem Steuerzahler (und damit auch dir) eine Menge Geld.

Ausrede 3: „Ich will dich mal sehen, wie du jemandem unauffällig hinterherläufst und mit dem Handy die Polizei rufst, wenn dieser jemand dir vorher dein Handy geraubt und dir Pfefferspray ins Gesicht gesprüht hat. Leider darf man Menschen heutzutage nicht mehr als dumm bezeichnen, aber bei dir würde dieser Ausdruck mal richtig gut zutreffen!“   

Wer so argumentiert, zeigt, dass er ein typischer, durchschnittlicher Bürger Deutschlands ist. Der durchschnittliche Bürger denkt sich nämlich seit den Silvester-Vorfällen in Köln: „Was kann ich tun, wenn ich Opfer von Kriminalität werde? Lege ich mir Pfefferspray zu? Mache ich einen Selbstverteidigungskurs?“ Und seit den Vorfällen in U-Bahnhöfen, wo Menschen die Treppe hinuntergetreten wurden, denkt er sich: „Ich muss aufpassen! Es kann sein, dass mich einfach irgendwelche Menschen die Treppe hinuntertreten!“ Diese Denkweise zeigt: Man denkt nur an sich. Jeder überlegt sich, was er tun kann, wenn ER SELBER Opfer eines Angriffes wird. Aber niemand überlegt sich, was er tun kann, wenn er Zeuge wird, wie EIN ANDERER Opfer eines Angriffes wird. Die von mir propagierte Vorgehensweise bezieht sich nicht darauf, wenn man Opfer, sondern wenn man Zeuge von Verbrechen wird. Als Opfer könnte ich auch so gut wie nichts machen. Aber als Zeuge kann man einiges machen. Deshalb überlege ich mir auch nicht großartig, was ich als Opfer tun kann, sondern lieber, was ich als Zeuge tun kann.


Ausrede 4: „Ich muss doch gar nicht eingreifen! Wir haben doch Videoüberwachung“
1.Das Vorhandensein von Videoüberwachung – so lange es sich dabei nicht um Attrappen handelt – bedeutet zunächst nichts weiter, als dass gewisse Personen sich im Nachhinein eine Aufzeichnung der Tat ansehen können. Den Täter interessiert das wenig - Videoüberwachung verhindert keine Straftaten. Es ist definitiv nicht so, dass zu jeder Videokamera ein realer Mensch existiert, der an einem Monitor sitzt und ununterbrochen auf den Bildschirm starrt, um sofort anzurücken und einzugreifen, wenn er über den Bildschirm eine Straftat beobachtet. Die Videokamera zeichnet zwar alles auf, aber anrücken wird deshalb noch lange kein Beamter / kein Personal. An vielen Orten - z.B. im ÖPNV wurde sogar gezielt Sicherheitspersonal abgebaut und durch Videokameras ersetzt, da eine Kamera weniger kostet als ein Angestellter.
2.Die meisten Politiker wünschen sich noch mehr Videoüberwachung, weshalb auch immer. Jedes Mal, wenn wir als Zeugen einen Straftäter unerkannt flüchten lassen, ist die Videoaufzeichnung der einzige Zeuge, an den man sich wenden kann – wenn es überhaupt Videokameras am Tatort gibt. Die Politiker nehmen diese Vorfälle dann als Vorwand, um noch mehr Videoüberwachung zu fordern. Es gibt kein besseres Argument gegen den Überwachungsstaat, als zu zeigen, dass man bei der Aufklärung von Straftaten auch ohne Videoüberwachung erfolgreich sein kann. Und dies geht, indem wir als Zeugen nicht wegschauen, sondern effektive Kriminalitätsbekämpfung machen.


Ausrede 5: „Wieso soll ich dafür sorgen, dass die Täter geschnappt werden? In Deutschland gibt es doch eh keine Strafen für die Täter! Das Ganze bringt also gar nix!“
1.Sehr interessante Argumentation. Du vertrittst also die Meinung, dass die Täter sowieso keine Strafe bekommen, wenn sie wenige Minuten nach der Tat wenige Meter vom Tatort entfernt von der Polizei aufgegriffen werden. Dann stelle ich einmal eine Gegenfrage: Du scheinst ja offenbar eine Menge Erfahrung mit effektiver Kriminalitätsbekämpfung zu haben. Wie oft hast du schon als Zeuge (nicht als Opfer, sondern als unbeteiligter Zeuge) dafür gesorgt, dass die Täter wenige Minuten nach der Tat von der Polizei festgenommen wurden? Sie einmal ehrlich mit dir selber! In der Regel lautet die Antwort: „Null mal.“ Also: Erst einmal selber ausprobieren – danach kann man immer noch sagen, es war umsonst.
2.Die Täter werden nicht bestraft? Wieso gibt es in unserem Land Gefängnisse? Angeblich sind diese auch überfüllt. 
3.Meine persönliche Erfahrung ist die: Versucht die Polizei, einen Täter wenige Minuten nach der Tat festzunehmen, so versucht dieser, vor der Polizei zu fliehen. Auch wenn die Beute schon verloren ist, so nimmt er lieber schwerste Verletzungen in Kauf, anstatt gefasst zu werden. Wieso tut er das, wenn ihm doch sowieso keine Strafe droht?
4.Geht es dir wirklich nur um den Täter? Willst du nicht auch dem Opfer zeigen, dass es dir nicht egal ist? Oder ist dir das Opfer egal und du gehörst du diesen Zeugen hier: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/essen-mann-bricht-in-bank-zusammen-kunden-ignorieren-ihn-a-1118746.html
5.Mit meiner Vorgehensweise nimmst du der Polizei eine Menge Arbeit ab. Im Normalfall – d.h., wenn der Täter unerkannt flüchten kann – muss ein Phantombild erstellt werden, Zeugen müssen befragt werden, eine Öffentlichkeitsfahndung in der regionalen Presse erstellt werden. Handelt es sich um reisende Täter, die bis zum Veröffentlichen des Phantombildes in der regionalen Presse die Region längst verlassen haben, müssen diese sich keine Sorgen machen, denn die Phantombilder oder – im „Idealfall“ – Bilder der Überwachungskamera werden erst Monate später veröffentlicht. Bei Mordfällen wird eine 30köpfige Sonderkommission (SoKo) gebildet, die rund um die Uhr ermittelt, Zeugen befragt, Alibis auswertet usw.. Wie viel Arbeit nimmt man der Polizei ab, wenn man den Täter nach der Tat einfach unauffällig verfolgt und die Streifenwagen dorthin lotst? Diese Beamten, die man dann bei der SoKo einspart, könnten dann auf der Straße eingesetzt werden, um dort für Sicherheit zu sorgen. Leider ist der Durchschnittsbürger unseres Landes nicht in der Lage, so weit zu denken. Er denkt nur: „Ich muss jetzt einkaufen, ich habe keine Zeit, die Täter zu verfolgen und die Polizei zu rufen“ und regt sich gleichzeitig auf: „Was ist denn hier los? Die Polizei rät, dass man nicht mehr mit Gold-Halsketten rumlaufen soll?“
6.Durch die von mir propagierte Vorgehensweise verhindert man, dass unschuldige Menschen in Verdacht geraten, die Täter zu sein. Es ist schon häufiger vorgekommen, dass unschuldige Menschen im Gefängnis saßen, weil ein Opfer/Zeuge sich nachher sicher war, den „Täter“ wiederzuerkennen: https://www.youtube.com/watch?v=qWuNNcI2494. Bitte bedenkt: Bei gesellschaftlich geächteten Taten reicht es aus, wenn ein „Verdächtiger“ vorläufig festgenommen wird – der Durchschnittsbürger fragt nicht danach, ob dieser Verdächtige wirklich der Täter ist – er „engagiert“ sich auf seine Art und Weise: http://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Aufruf-zur-Lynchjustiz-nach-Maedchenmord-18-Jaehriger-angeklagt-id20070556.html
7.Die Täter bekommen bei unsere „Kuschel-Justiz“ doch eh keine Strafe? Hierzu muss man erst einmal sagen, dass in unserem Land die Unschuldsvermutung gilt. Ein Mensch gilt so lange als unschuldig, bis seine Schuld bewiesen ist. Und das Nachweisen der Schuld ist oftmals deshalb nicht möglich, weil der Täter vom Tatort unerkannt flüchten konnte und sich schnell das „IchWarDenGanzenAbendBeiMeinerMama“-Alibi zugelegt hat. Würdest du als Zeuge dafür sorgen, dass der Täter sofort nach der Tat geschnappt wird, dann könnte er sich dieses Alibi nicht mehr zulegen. Natürlich kommt dann oft das Argument, dass man in den Medien, besonders in der Blöd-Zeitung. ständig zu lesen bekommt, dass etliche Täter kaum bestraft werden. Hier muss man bedenken: Die Zeitungen wollen natürlich auch verkauft werden. Und am besten lassen sie sich verkaufen, wenn sie Schlagzeilen produzieren, die außergewöhnlich sind. Wenn es also der Normalfall wäre, dass Straftäter trotz erwiesener Schuld nicht bestraft werden, dann würde die Blöd-Zeitung darüber nicht mehr berichten, denn wann man immer das gleiche berichtet, langweilt sich der Leser. Also: So lange in der Blöd-Zeitung berichtet wird, dass ein Täter trotz erwiesener Schuld nicht bestraft wird, kann man davon ausgehen, dass dies die Ausnahme ist. 
8.Der Täter kriegt den Schock seines Lebens, wenn wenige Minuten nach seiner Tat die Polizei eintrifft. Normalerweise denkt der Täter nämlich: „Widerstand bei meiner Tat habe ich allenfalls vom Opfer zu erwarten. Möglicherweise greifen auch unbeteiligte Zeugen ein, dies ist aber unwahrscheinlich. Wenn ich es schaffe, nach der Tat der Tatort zu verlassen, so kann mir nichts mehr passieren.“ Auf die Idee, dass irgendein Passant unauffällig die Verfolgung aufnimmt, kommt er nicht. Daher ist es umso schockierender für ihn, wenn wenige Minuten später die Polizei neben ihm anhält – auch wenn er sich schon weit weg vom Tatort befindet. Dadurch bekommt er plötzlich das Gefühl, überwacht zu werden. Dieses Gefühl bekommt er mit Sicherheit nicht, wenn rund um ihn herum Überwachungskameras stehen, die ihn beim Ausführen einer Straftat aber in keiner Weise hindern. Wichtig ist, dass man ihm das Gefühl gibt: „Hier kommt Widerstand aus der Zivilbevölkerung!“
9.Bei einem Raub oder Diebstahl bekommt das Opfer die Beute zurück. Ich hoffe doch einmal, dass dir das Opfer nicht vollkommen egal ist.
Ausrede 5b: "Ich könnte mich echt totlachen!!! Die Verkäuferinnen in unserem Supermarkt haben sogar die Anweisung bekommen, keine Polizei mehr zu holen bei Diebstählen."
Mit dieser Behauptung soll der Eindruck erweckt werden, dass die Polizei nichts gegen Diebstähle unternimmt. Ich weiß nicht genau, was mit der Aussage gemeint ist, also wie die Situation konkret aussieht, auf die sich der Diebstahl bezieht ("ein Ladendieb wird gerade vom Personal festgehalten - schicken Sie bitte einen Streifenwagen vorbei!" vs. "Hier hat gerade jemand geklaut und konnte flüchten - starten Sie bitte ein Großfahndung"). Ich selber habe einmal Folgendes erlebt: Ich stand bei PennyMarkt an der Kasse und die Verkäuferin zog gerade meine Waren über den Scanner. Die Kasse hinter mir war nicht besetzt. Ein Mann mit Kapuze über dem Kopf und Penny-Tüte rannte ganz schnell durch diese Kasse. Die Frau, welche mich gerade abkassierte, rief noch: "Halt! Sie, mit der Tüte! Stehenbleiben!" und versuchte, ihn festzuhalten, doch er konnte sich losreißen und verschwand durch en Ausgang. --> Er war unerkannt geflüchtet. Und was tat die Verkäuferin? Sie ärgerte sich kurz und arbeitete weiter. Trotz eindeutigen Ladendiebstahls rief sie nicht die Polizei. Ich konnte das verstehen, denn die Polizei hätte den Täter bestimmt nicht mehr erwischt. Als Verkäuferin in dieser Situation die Polizei zu rufen, ist sinnlos.
ABER: Ich selber war ja auch noch da: Ich ließ mich schnell abkassieren und ging dann nach draußen. Hier verfolgte ich den Täter unauffällig und wählte mit dem Handy 110. Nach zehn Minuten war ein Streifenwagen vor Ort, nahm den Täter fest, brachte die Beute zu Penny zurück. Auf meine Genehmigung hin wurden Penny-Markt meine Daten übergeben und ich bekam ein paar Tage später einen 15€-Gutschein.
Also: Wenn jemand sagt: "Die Verkäuferinnen in unserem Supermarkt haben sogar die Anweisung bekommen, keine Polizei mehr zu holen bei Diebstählen.", dann ist damit höchstwahrscheinlich gemeint, dass es nichts bringt, als Verkäufer die Polizei zu rufen, wenn ein Kunde gerade einen Ladendiebstahl begangen hat und unerkannt flüchten konnte. Als unbeteiligter Zeuge dagegen (also als Kunde, nicht als Verkäufer) lohnt es sich hingegen schon, die Polizei zu rufen - vorausgesetzt, man verfolgt den Täter dabei unauffällig. Mir hat dies einen 15€-Gutschein eingebracht. Schön wäre es natürlich, wenn die Verkäufer, welche nichts tun können, wenn ein Kunde bei ihnen klaut, so eingreifen würden, wie ich es getan hatte, wenn sie als Kunden in fremden Geschäften einkaufen und dort einen Diebstahl mitbekommen...

Ausrede 6: „Richtig. Ich soll die Polizei rufen. Und dann: Eine Stunde warten, bis die Polizei da ist!“
Ja, den Spruch gibt es häufig: „Wenn ich 110 wähle, dauert es eine Stunde, bis die Polizei eintrifft“. Als „Beweis“ für diese Behauptung bringen die Leute gerne Zeugenaussagen wie: „Der Herr Meier-Müller-Schulze aus Salzhausen rief wegen eines Einbruchs die Polizei. Es dauerte über zwei Stunden, bis die Polizei schließlich eintraf.“ Auch, wenn dieser Bericht von der binären Logik her richtig war, lohnt es sich, genauer hinzuschauen. Ich selber habe solch einen Satz einmal gelesen. Jedoch bezog sich der Bericht nicht auf einen Vorfall, bei dem der Zeuge die Täter auf frischer Tat antraf. Vielmehr kam er nach einem zweiwöchigem Urlaubsaufenthalt nach Hause zurück und stellt fest, dass während dieser Zeit jemand in seine Wohnung eingebrochen war. Ein anderes Beispiel. Ein Mensch berichtet in einem Internetforum: „Ich habe gestern beobachtet, wie mehrere jugendlich vor meiner Haustür ein Fahrrad demoliert haben. Die Einzelteile liegen nun auf der Straße. Heute habe ich deswegen die Polizei gerufen, um diese Einzelteile zu entfernen. Und jetzt warte ich schon seit zwei Stunden darauf, dass die Polizei endlich eintrifft und sich darum kümmert.“ Daraufhin antwortete ein anderer Mensch in diesem Forum: „Du Idiot! Hättest du mal direkt die Polizei gerufen, als du die Täter am Werk gesehen hast.“ Kurz zusammengefasst, kann man also die Frage stellen. „Wie oft hast du schon als Zeuge (nicht als Opfer, sondern als unbeteiligter Zeuge) von Straftaten schon die Polizei gerufen und musstest über eine Stunde warten, bis diese eingetroffen ist?“

Ausrede 7: „Ich greife nicht ein, sondern diskutiere lieber darüber, ob die Täter Deutsche oder Ausländer waren.“
Einen größeren Gefallen kannst du den Tätern gar nicht tun. Diese wünschen sich nämlich, dass die Zeugen sie unerkannt flüchten lassen. Die Zeugen dürfen gerne gegen „Nafris“ hetzen, ein Kreuz in einem Kasten neben der Buchstabenkombination „Afd“ machen und auf Demonstrationen laut „Kriminelle Ausländer raus“ brüllen – solange sie als Zeugen von Straftaten die Täter unerkannt flüchten lassen, handeln sie voll und ganz in deren Sinne.

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