Donnerstag, 11. März 2021

Mutmaßlicher Plakatzerstörer Patrick Exner - ES WAR NICHT DIE ANTIFA!!!!!!!!!




Quellen dieser beiden Propagandabilder: 
https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Alternative-fuer-Deutschland-Logo-2013.svg
https://www.die-linke.de/start/

Am Wochenende hatte der AfD-Kandidat Stephan Schwarz in Kernen Material verteilt, zusammen mit zwei Helfern. Plötzlich wurde er von mehreren Leuten attackiert. Der Politiker konnte sich gerade noch in einen Hauseingang retten. Die Angreifer wollten daraufhin unerkannt flüchten, was ja normalerweise problemlos möglich ist. Sie wären wohl nie ermittelt worden, weil sie weder Fingerabdrücke hinterlassen, noch ein Ortungs-Smartphone mich sich führen.

Einer von Schwarzs Wahlkampf-Helfern nahm jedoch unauffällig die Verfolgung der Angreifer auf und wählte gleichzeitig die 110. Parallel zum unauffälligen Verfolgen der Täter teilte er telefonisch der Polizei durchgehend den Standort dieser Täter mit. So konnte die Polizei die Täter wenige Minuten nach ihrer Attacke festnehmen. 

Wäre dies nicht geschehen, so hätte selbst eine 100-Mann*innen-Soko keine Chance gehabt, die Täter im Nachhinein zu ermitteln.

Soweit so gut. Doch jetzt stellt sich die Frage: Wurde hier gegen das Stuttgarter Polizeigesetz verstoßen?

Wir erinnern uns: Das Stuttgarter Polizeigesetz wurde im Sommer 2020 nach den Unruhen am Schlossplatz eingeführt. Damals erhoffte sich die Polizei, Täter viel schneller und effektiver ermitteln zu können, wenn unbeteiligte Zeugen sich mit einem Smartphone bewaffnen und in bestimmten Fällen die Polizei rufen dürfen und gleichzeitig die Täter unauffällig verfolgen dürfen. Der AfD-Wahlkampfhelfer wird wohl behaupten, nichts anderes getan zu haben. Tatsächlich war er aber gar kein UNBETEILIGTER Zeuge, sondern er gehörte zur Gruppe der Opfer. Hier können die Täter argumentieren, dass ihre Festnahme im Normalfall niemals erfolgt wäre, weil sie problemlos unerkannt hätten flüchten können. 

Nun wird es interessant sein zu erfahren, ob die Festnahme und die Ermittlung der Täter rückgängig gemacht werden muss.

Grundsätzlich kann man jedoch feststellen, dass in dieser Region das Stuttgarter Polizeigesetz inzwischen bekannt ist. Vor wenigen Tagen, am 4.3.2021, wurde in Schorndorf ein angeblicher Herr Patrick Exner (Partei „Die Linke“) geschnappt worden, weil er randaliert haben soll weil er randaliert haben soll.

Ein unbeteiligter Zeuge soll das Stuttgarter Polizeigesetz angewendet haben. Exner soll zusammen mit einem 27-jährigen, potentiellen Nazi (was auch immer das ist) und einer 19-jährigen mutmaßlichen Faschistin (auch so ein nichtssagender Begriff) Wahlkampfplakate von oppositionellen und Regierungsparteien zerstört haben.

Wir bleiben an den (Biber-)Fällen dran.

Update: Wie uns nun mitgeteilt wurde: Weder bei den ermittelten Schlägern, noch bei den Vandalen, noch beim AfD-Politiker oder seinen Helfern handelt es sich um Mitglieder der Antifa! Bei keinem der mutmaßlichen Täter*innen wurde ein(e) Antifa-Ausweis*in gefunden. Auch Antifa-Geschäftsführer Merkelanio Afdlinkecdusson distanzierte sich von den Taten: „Damit hat die Antifa nichts zu tun! Echt jetzt!“


Du würdest der Polizei solche Täter auch gerne mal ans Messer liefern?

Du willst, dass die Täter fünf Minuten nach der Tat von der Polizei umstellt und festgenommen werden?
Hier findest du eine kostenlose Anleitung, die an Hand eines realen Berichts zeigt, wie einfach das ist und was du dabei beachten musst.

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